Allgemeine Geschäftsbedingungen für Affiliates
Datum dieser Nutzungsbedingungen: 01.09.2015
1. Vertragspartner
Die Website www.crm-easy.com wird betrieben von
WorldService information solutions
Daniel Haug
Dorfstrasse 87
9055 Bühler
Schweiz
und wird nachfolgend Betreiber genannt.
Der Affiliate ist die sich für das Affiliate-System bewerbende Person. Der Affiliate bestätigt, dass er eine natürliche Person ist, volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist.
2. Vertragsgegenstand
Der Betreiber bezahlt dem Affiliate für die Vermittlung von Kunden eine Provision gemäss der jeweils gültigen Provisionstabelle.
Der Betreiber stellt dem Affiliate dafür einen speziellen Link und Werbebanner zur Verfügung - nachfolgend Werbemittel genannt. Die mit den Werbemitteln generierten Links enthalten einen speziellen Code für die automatische Zuordnung eines Kunden zu dem Affiliate.
Kunden, die sich mittels einem solchen Link auf CRM easy registriert haben, werden automatisch dem Affiliate zugeordnet. Ein einmal zugeordneter Affiliate kann nicht mehr verändert werden.
Der Betreiber ist verpflichtet, sich mit seinen korrekten Personalien, vollständiger Adresse und Kontaktinformationen (Telefon und E-Mail) einzutragen. Die verwendete E-Mailadresse muss eine sein, die der Affiliate regelmässig abruft. Ausdrücklich verboten sind sogenannte Wegwerf- oder Einmal-Emailadressen.
Der Betreiber kann nach der Registrierung des Affiliate entscheiden, ob er diesen akzeptiert oder nicht. Die Entscheidung des Betreibers ist verbindlich und kann nicht angefochten werden. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch des Affiliates, dass der Betreiber ihn als Vertragspartner akzeptiert.
3. Provisionen, Berechtigungen und Auszahlungen
Provisionen werden in Prozent der effektiven Netto-Zahlungen durch den Kunden berechnet. Ein Provisionsanspruch entsteht noch nicht durch die Rechnungsstellung durch den Betreiber an den Kunden, sondern erst mit dessen Zahlung an den Betreiber.
Provisionen werden jeweils am 1. jeden Monats auf alle Zahlungen der von dem Affiliate vermittelten Kunden geleisteten Zahlungen berechnet. Gewissen Provisionssätze können von der Anzahl der aktiven Kunden abhängig sein. Für diese Berechnung werden alle von dem affiliate vermittelten Kunden als Grundlage genommen, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Provisionsabrechnung einen aktiven Status besitzen und sich nicht mehr in der Testphase befinden.
Provisionsansprüche werden ab einem Guthaben von CHF 50.00 innerhalb von 7 Tagen nach der Provisionsberechnung an den Kunden ausbezahlt. Geringere Ansprüche werden so lange kummuliert, bis diese Grenze erreicht wurde. Kündigt der Affiliate seinen Account, wird eine Abschlussrechnung erstellt und auch geringere Beträge ausbezahlt. Der Betreiber kann dem Affiliate auch anbieten, nur höhere Guthaben auszuzahlen. Stellt der Betreiber diese Möglichkeit zur Verfügung, kann der Affiliate in seinem Account die Höhe entsprechend festlegen oder auswählen.
Die Auszahlung der Provisionen erfolgt auf ein PayPal-Konto oder per IBAN-Banküberweisung an den Affiliate. Die Transaktionskosten gehen zu Lasten des Affiliate. Der Affiliate sorgt dafür, dass die in seinem Account hinterlegten Informationen für die Auszahlung jederzeit aktuell sind. Die Kosten für aufgrund falscher, fehlender oder nicht mehr gültiger Auszahlungsinformationen gehen zu Lasten des Affiliate.
4. Einsatz Werbemittel
Der Affiliate darf die Werbemittel wie folgt einsetzen:
Der zur Verfügung gestellte Link darf als Textlink in E-Mails, auf Websites und anderen geeigneten elektronischen Medien verwendet werden.
Die Werbebanner dürfen nur in der vorgegebenen Form verwendet werden. Die Gestaltung eigener Werbebanner ist nicht erlaubt.
Die im Kontext zu den Werbemitteln verwendeten Texte dürfen nicht irreführend sein.
Die Werbemittel dürfen auf keinen Fall in nicht erlaubten Werbemails (Spam) verwendet werden.
Die Werbemittel dürfen nicht auf Websites oder anderen elektronischen Medien verwendet werden, die rassistische, religiöse oder erotische Inhalte aufweisen.
Die Werbemittel dürfen nicht auf Websites oder anderen elektronischen Medien verwendet werden, die gegen das Gesetz oder gegen die guten Sitten verstossen.
Die Werbemittel dürfen nicht in Linkverzeichnisse eingetragen werden.
Der Einsatz der Werbmittel muss auf professionellen Websites erfolgen. Der Einsatz der Werbemitteln im Bereich von Multilevel-Marketing ist verboten.
Im Zweifel hat der Affiliate beim Betreiber nachzufragen, ob ein bestimmter Einsatz erlaubt ist. Die Entscheidung des Betreibers ist bindend.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kündigt der Betreiber den Affiliatevertrag fristlos und der Affiliate verliert alle bisherigen und zukünftigen Ansprüche auf die Provisionen. Ausserdem haftet der Affiliate für alle Schäden und Folgeschäden.
5. Technische Voraussetzungen / Cookies
Durch den Einsatz der Werbemittel wird bei dem entsprechenden Kunden/Interessenten auf der Website von CRM easy ein Cookie gesetzt. Dieses Cookie hat eine Gültigkeitsdauer von 60 Tagen. Beim Registrierungsprozess wird dieses Cookie abgefragt und aufgrund dieser Information wird der Kunde dem Affiliate zugeordnet. Verhindert der Webbrowser des Kunden das Setzen eines Cookies, entsteht dem Affiliate kein Anspruch auf Zuordnung des Kunden. Das Cookie kann auch durch den Einsatz eines Werbemittels eines anderen Affiliates überschrieben werden. Dann wird der Kunde demjenigen Affiliate zugeordnet, dessen Werbemittel vom Kunden zuletzt aufgerufen wurde.
Der Betreiber garantiert die Verfügbarkeit der Website zu 97% im Jahresdurchschnitt. Kann bei einem Ausfall oder einer Fehlfunktion der Website das Setzen eines Cookies oder der Registrierungsprozess nicht abgeschlossen werden, entsteht dem Affiliate kein Anspruch auf Zuordnung des Kunden.
6. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von dem Affiliate jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Es genügt eine entsprechende Mitteilung über den Account des Affiliates.
Der Betreiber kann eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat aussprechen, wenn er beispielsweise das Affiliatesystem komplett einstellt. Für die Kündigung reicht eine E-Mail an den Affiliate aus. Bei einer ordentlichen Kündigung bleibt der Provisionsanspruch des Affiliates gegenüber dem Betreiber erhalten.
Ausserordentliche Kündigungen durch den Betreiber aufgrund einer Verletzung dieses Vertrages können fristlos ausgesprochen werden. In diesem Fall verliert der Affiliate jegliche Provisionsansprüche - ob vergangene oder zukünftige.
7. Allgemeines
Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen können den jeweiligen rechtlichen Anforderungen angepasst werden. Jeder Affiliate wird über allfällige Änderungen per E-Mail darüber informiert. Ist er mit den Änderungen nicht einverstanden, muss er sein Konto löschen. Löscht er das Konto nach einer Änderung der Nutzungsbedingungen nicht, gilt dies als Einverständnis für die neuen Nutzungsbedingungen.
Sämtliche Rechte und Pflichten des Betreibers können durch den Verkauf, die Fusion oder sonstige Übertragung auf einen Dritten übergehen.
Keine Bestimmung aus diesen Nutzungsbedingungen darf den Betreiber an der Befolgung von Gesetzen hindern
Jeder Affiliate muss sich an alle zuständigen Gesetze halten
Für diese Bestimmungen gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers.
8. Schlussbestimmungen
Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Falls eine zuständige Behörde in einem Entscheid eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als nichtig oder unwirksam erachten sollte, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die Parteien ersetzen ggf. nichtige bzw. unwirksame Bestimmungen durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen.
Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Ausgenommen sind die Bestimmungen gemäss § 7, Absatz 2.
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen Nutzungsbedingungen. Individuelle Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.